Impressum  |  Datenschutz
Fusion der beiden Innenstadtgemeinden
Die Bevollmächtigten für die Münster-Gemeinde und der Kirchenvorstand der Marktkirchengemeinde haben im Juli 2023 gemeinsam beschlossen, die Fusion der beiden Kirchengemeinden zum 1. Januar 2025 zu verwirklichen. Weitere Instanzen (Kirchenkreis, Landeskirche) müssen nun noch in die Entscheidung einbezogen werden.
<
11 / 1313
>

 
10.03.2024

Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024


Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Münster - Gemeinde St. Bonifatius Hameln gewählt worden,:

1. Margarete Boegehold
2. Sabine Kehr-Fuckel-Nasse
3. Kilian Nasse


Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich bei den Bevollmächtigten (Geschäftsführung) der Muenster-Gemeinde St. Bonifatius Hameln oder beim Kirchenkreisvorstand Hameln- Pyrmont vorzutragen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden..

Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Hameln, 10. März 2024

Das Datum ist zugleich  Beginn der Beschwerdefrist

 
KV Wahl 2024
Die gewählten Kandidaten von Marktkirche und Münster von links nach rechts
vordere Reihe: Petra Enß, Christian Schullerer, Henning Wehrmann, Sabine Kehr-Fuckel-Nasse, Monika Mehrwald, hintere Reihe: Kilian Nasse, Margret Boegehold und Gunnar Schwandt

Jahreslosung 2024: "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe" 1. Korintherbrief 16,14 (L)